Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autofahrer, die die bezahlte Parkzeit überschreiten, die Abschleppkosten tragen müssen. Damit bestätigte er ein Urteil, wonach eine Frau aus Sachsen 587,50 Euro zahlen musste, nachdem ihr Auto von einem privaten Parkplatz abgeschleppt worden war. Das Gericht stellte fest, dass Parkplatzbesitzer sofortige Maßnahmen ergreifen können, ohne Wartezeiten abzuwarten, sobald die maximale Parkdauer überschritten ist.